Risiko: Schwere Erkrankung
Als gesetzlich Versicherter hat man lediglich Anspruch auf die Erstattung der gesetzlichen Regelleistungen aus dem Leistungskatalog. Alle Leistungen und Behandlungen, die nicht in diesem enthalten sind, müssen von gesetzlich Versicherten selbst bezahlt werden – und das kann teuer werden. Es gibt Tarife, die bieten gesetzlich Versicherten die Möglichkeit, sich im Rahmen medizinisch notwendiger ambulanter Behandlungen von schweren Erkrankungen, wie beispielsweise Aids, Krebs oder Querschnittslähmung, alle Vorteile, die Privatpatienten genießen, für einen günstigen Monatsbeitrag zu sichern. Dabei wird der Kunde ab der Diagnose einer der versicherten Krankheiten für alle Erkrankungen im Rahmen des Leistungskatalogs für immer zum Privatpatienten. Unabhängig vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse erhält der gesetzlich Versicherte somit garantierten Zugang zu den modernsten medizinischen Behandlungsmöglichkeiten und Medikamenten. Im Rahmen des Kostenerstattungstarifs werden dabei unter anderem ärztliche Heilbehandlungen sowie ambulante psychotherapeutische Behandlungen zur Krisenintervention zu 100 % erstattet. Zudem werden Kosten für alle zugelassenen Arznei- und Verbandsmittel sowie für homöopathische Präparate, Heilmittel nach Preis- und Leistungsverzeichnis und Hilfsmittel übernommen.
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Risiko: Pflegefall
Pflegebedürftigkeit bedeutet eine immense finanzielle Belastung. Wenn der Pflegebedürftige nicht in der Lage ist, für die Kosten aufzukommen, müssen seine Kinder für ihn eintreten. Das ist für beide Seiten eine unangenehme Situation. Eine Pflegezusatzversicherung bietet die Möglichkeit, das hohe finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern. Bei der Wahl der richtigen Pflegeversicherung ist das Kleingedruckte von großer Bedeutung. Um Verhandlungsspielräume im Leistungsfall auszuschließen, ist es beispielsweise wichtig, dass die Einstufung der Pflegebedürftigkeit anhand der gesetzlichen Pflegestufen vorgenommen wird. In drei von angebotenen Tarifen ist unfallbedingte Pflegebedürftigkeit bereits ab der ersten Pflegestufe abgesichert. Krankheitsbedingte Pflegebedürftigkeit ist im „Grundschutz" ab der dritten und im „Kompaktschutz" ab der zweiten Pflegestufe abgedeckt. Der „Premiumschutz" leistet unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit bereits ab der ersten Pflegestufe.
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Risiko: Berufsunfähigkeit
Das Invaliditätsrisiko wird noch immer von vielen unterschätzt. Statistisch gesehen wird jeder vierte Beschäftigte berufsunfähig. Unfälle machen hier nur einen relativ kleinen Prozentsatz aus. Die häufigste Ursache von Berufsunfähigkeit sind Krankheiten, insbesondere psychische Erkrankungen, dicht gefolgt von Erkrankungen des Skeletts, Schädigungen des Nervensystems sowie Tumor- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Diese Erkrankungen sind nicht nur langwierig, sondern auch extrem kostenintensiv. Die staatlichen Leistungen in diesem Bereich, sofern man dafür bezugsberechtigt ist, sind äußerst gering. Aus diesem Grund sollte man seine Arbeitskraft durch den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.
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